(Ausfuhrbestimmungen)
Verboten ist die Ausfuhr von:
- mehr als drei (3) Packungen von einem gleichen kubanischen
Arzneimittel. Davon werden solche Medikamente ausgeschlossen, die zur
Kontinuität von Dauerbehandlungen dienen, aber die entsprechende offizielle
Faktura dafür muß mitgenommen werden.
- Kunstschätze des Landes bzw. Werke mit Museumwert, Bücher,
Broschüren und Reihenveröffentlichungen, die vor mehr als 50 Jahre
herausgegeben wurden, sowie kubanische Bücher der Auflage "R", wenn Sie
nicht im Besitz des entssprechenden Exportzertifikats vom "Registro de
Bienes Culturales" (Register für Kulturelle Werte) sind.
- mehr als 50 kubanische Cigarren, wenn die offizielle Faktura des
Ladens, wo sie gekauft wurden, nicht vorgelegt werden kann.
- Lobster, egal in welcher Menge und Packung.
- mehr als $5 000 USD Bargeld bzw. sein Gegenwert in anderen
Währungen pro Person mitzunehmen, wenn Sie gleich bei der Ankunft solche
Geldmengen nicht bei der Zoll deklariert haben bzw., wenn Sie nicht im
Besitz der entsprechenden Bankgenehmigung sind.
- mehr als 100 kubanische Pesos (CUP), auch moneda nacional genannt
bzw. mehr als 200 konvertible Pesos (CUC).
- handschriftliche Bücher; Bücher, die aus den Jahren 1440 - 1500
stammen; ausländische Broschüren und Reihenveröffentlichungen, die in den
XVI. - XVIII. Jahrhunderten (zwischen 1501 und 1800) gedruckt wurden;
Bücher und Broschüren und Reihenveröffentlichungen, die in Kuba im XVIII.
Jahrhundert veröffentlicht wurden; Bücher und Broschüren mit dem Stempel von
einer Bibliothek, die zum Landessystem der Öffentlichen Bibliotheken bzw.
anderer Informationssysteme des Landes oder zu irgendwelchen kubanischen
Staatsorganen_und Einrichtungen gehören.
- einzelne Stücke oder Sammlungen mit Wert für die Numismatik, wenn
vom Museum für Numismatik bzw. vom Banco Central de Cuba die entsprechende
Genehmigung nicht vorliegt.
Wenn Sie Gemälde bzw. Skulpturen in Cuba kaufen, vergewissern Sie sich, daß
sie den Stempel bekommen haben, die ihre Ausfuhr genehmigen bzw. beantragen
Sie das entsprechende Erlaubnis für ihre Ausfuhr aus dem Lande.
mehr Informationen hierzu über folgende Telnr. in Havanna: 883-8282;
883-7575 und 881-9732 bzw. über die website des Kubanischen Zollamtes unter
www.aduana.co.cu.
|