Für Gegenstände des persönlichen Bedarfs und Geschenke im Wert bis zu 50 CUC
(konvertible Pesos) bezahlen Sie als Tourist keine Zollgebühr auf Kuba.
Konsumgüter, die nicht zu Ihrem persönlichen Gebrauch bestimmt werden, dürfen
zwar von Ihnen eingeführt werden, jedoch bis zu maximal 1 000 CUC und Sie bezahlen
nach folgender fortschreitenden Zolltarif ad valorem:
- für Importe in Höhe 51.00 - 250.00 CUC werden von 1 bis 200 (bis 200 CUC insgesamt) Zoll bezahlt (100% des Importwertes);
- für Werte 251.00 - 500.99 CUC werden Zollgebühren in Höhe von 1.50 bis 375.00 (150% des Importwertes) bezahlt (bis 575 CUC insgesamt)
- und für Werte 501.00 - 1 000.00 CUC ist die Zollgebühr von 2 bis 1 000.00 (200%) zu bezahlen (bis 1 575 CUC insgesamt kann es werden).
Kubaner, die NICHT im Ausland leben, bezahlen nach der gleichen Tarif, aber mit nationaler Währung (mit Moneda Nacional).
Wenn Sie viel Gepäck nach Kuba mitbringen, vereinfachen Sie Ihre Zollabwicklung, indem Sie:
Ihre Zollerklärung (Declaración de valores) richtig ausfüllen;
Arzneimittel und andere Gegenstände, die zollfrei sind, getrennt vom Rest des Gepäckes einpacken;
wenn Sie die maximale Einfuhrgrenze (1 000 CUC) nicht überschreiten;
wenn sie keine verbotene elektrische Gegenstände wie folgende mitbringen:
- freezers mit einer Kapazität von mehr als 7 Fuß,
- Klimaanlagen,
- elektrische Kocher,
- Kochöfen,
- microwaves,
- Brauseeinrichtungen,
- Geschirr zum Fritieren,
- Wasserwärmer,
- Bügeleisen mit Elektrizitätsverbrauch höher als 290 Watt/Stunde ohne Besprengung
bzw. höher als 703 Watt/Stunde mit Besprengung
- bzw. andere Gegenstände wie Drogen, Sprengstoffe, Waffen, Blutkonserven, pornografische Literatur/Gegenstände
- auch solche vermeiden, die gegen die Interessen des Landes verstoßen;
wenn Sie das entsprechende Genehmigungsdokument für solche Gegenstände, die eins brauchen, mitbringen (bestimmte Telekommunikationsausrüstungen, bestimmte drahlose Telephongeräte und GPS);
wenn Sie von einem gleichen Gegenstand solche übermäßige Mengen mitbringen, wovon man entnehmen kann, daß sie kommerziellen Charakter besitzen;
wenn Sie den Zollbehörde rechtzeitig davon unterrichten, daß das evtl. in Frage gestellte Gepäckmenge nicht nur Ihnen, sondern auch anderen Passagieren mitgehört, weil es zusammen abgefertig wurde.
DIE OBIGE INFORMATION STAMMT VON DEZEMBER 2007.
Für AKTUELLE Infos zum Thema Zollbestimmungen rufen Sie bitte folgende Telephonnummer in
Havanna an: 883-8282; 883-7575 und 881-9732. Weitere Informationen in Spanisch finden Sie auf der
Webseiten kubanischen Zollamts auf: www.aduana.co.cu
Neu ab DEZEMBER 2011:
Die Regierung in Havanna hat Ende Dezember 2011 zwei neue Rechtsakte erlassen,
die etwas Klarheit zu der Frage
Wann wird der Einfuhr als privat angesehen, wann wird der komerziele Zweck
angenommen? verschaffen soll. Wir bieten beide PDFs auf Spanisch an:
Die erste Vorschrift, sog.
Resolucion 320 bestimmt in einer langen Tabelle Produktmengen, die
die jeweilge Privat/Kommerzgrenze definieren. So zum Beispiel wird als Händler zur
Zollkasse gebeten (bzw. werden die Waren, die die festgelegte Wertgtenze
überschreiten, beschlagnahmt) wer 60 oder mehr Seifenstücke, 2 Videocameras,
100 Bleistifte, 40 Hemde, 30 Paar Schue, 20 Handtücher, 2 Bügeleisen, 2 DVDs,
2 TVs, 2 Computer, 3 Mobiltelefone etc... (Die Liste is lang)
Die zweite Vorschrift, sog.
Resolucion 321 beinhaltet die eigentliche Tariffe. Es wird bestimmt,
wie viele CUC and der Zollkasse zu entrichten
sind (Kubaner und Residente Permanente zahlen in
CUP). Einige Beispiele:
Seife 0,20 CUC, Videocamera 100,00 CUC, Hemd 7,00 CUC, Schue 15,00 CUC,
Laptop 200,00 CUC
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